Von der Pflegestufe zum Pflegegrad
Ab 2017 entfielen die Pflegestufen und wurden durch Pflegegrade ersetzt. Künftig wird es nicht mehr nur drei, sondern fünf Kategorien geben, in die ein pflegebedürftiger Mensch
eingestuft werden kann. Dies sind …
- …Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten
- …Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten
- …Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten
- …Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten
- …Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der
Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung