Versorgungsstärkungsgesetz
Bereits seit Juli 2015 gilt das neue Versorgungsstärkungsgesetz, das die Versorgung durch gesetzliche Krankenkassen in Teilen neu bestimmt. Die für die Alten- und Krankenpflege wesentlichen Punkte
sind…
- …die Einrichtung von Termin-Servicestellen. Gesetzlich Versicherte haben nun
einen Anspruch darauf, innerhalb von maximal vier Wochen einen Facharzttermin zu erhalten. Die Vergabe eines solchen Termins erfolgt durch die neuen Servicestellen der gesetzlichen
Krankenversicherungen. Benötigt wird eine Überweisung zum Facharzt durch den Hausarzt. Allerdings entfällt das Recht auf die freie Wahl des Arztes.
- …das Recht auf eine zweite unabhängige ärztliche Meinung sowie mehr
Wahlrechte bei der Auswahl von Reha-Angeboten.
- …die bessere Weiterversorgung nach Klinikaufenthalten sowie der Ausbau
strukturierter Behandlungsprogramme.
- …der Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische Leistungen für
Pflegebedürftige sowie die Einrichtung von medizinischen Behandlungszentren für Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen.